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Prüfung der örtlichen Zuständigkeit - Internationale Zuständigkeit

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.9.2021 - XII ZB 495/20

  1. Grundsätzlich findet eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts in der Beschwerdeinstanz auch dann nicht statt, wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte vom Rechtsmittelgericht zu prüfen ist (im Anschluss an BGH, Beschluss v. 20.9.2010 - XI ZR 57/08 -, juris).
  2. Hängt die Frage der örtlichen Zuständigkeit nicht von denselben Voraussetzungen ab, die für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte maßgebend sind, ist das Beschwerdegericht nach § 571 II S. 2 ZPO an der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts gehindert (im Anschluss an BGH, Urteil v. 17.3.2015 - VI ZR 11/14 -, NJW-RR 2015, 941).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 23, m. Anm. Gottwald. Siehe auch BGH, FamRZ 2021, 1480 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.

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