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PKH bei lückenhaftem Antrag

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 20.2.2020 – 1 BvR 1975/18

Prozesskostenhilfe darf nicht abgelehnt werden, wenn zwar das Antragsformular lückenhaft ausgefüllt ist, die Lücken aber durch beigefügte Unterlagen geschlossen werden. Gleiches gilt für eine Bezugnahme auf Erklärungen in einem früheren Rechtszug, wenn dabei klargestellt wird, dass sich die Verhältnisse nicht verändert haben.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ.

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