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Pflichtwidrige Verwaltung von Betreutengeldern auf Sammelanderkonto

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.10.2018 – XII ZB 300/18

Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S. von § 1806 Hs. 2 BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 4.

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