- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.9.2024 – IX ZR 130/23
Nach dem für Verjährungsfragen maßgeblichen "Gebot des sichersten Weges" hat der Rechtsanwalt bei einer unklaren Rechtslage [hier: im Hinblick auf einen Zugewinnausgleichsanspruch], ob ein triftiger Grund vorliegt, das Ver-fahren nicht zu betreiben, im Hinblick auf eine etwaige ungünstigere Beurteilung der Rechtslage durch das mit der Sache befasste Gericht den Weg aufzuzeigen, der eine Verjährung des Anspruchs des Mandanten sicher verhindert (Fortführung von BGH, Urteil v. 23.9.2004 - IX ZR 137/03 -, FamRZ 2005, 261 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} = NJW-RR 2005, 494, 495).
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 21.