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Pfandfreier Betrag bei Deckung des Barunterhalts eines minderjährigen Kindes

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.6.2024 – VII ZB 24/23

Soweit der Barunterhalt eines minderjährigen Kindes gedeckt ist, bedarf der betreuende Elternteil keines gemäß § 850d I S. 2 ZPO pfändungsfrei zu belassenden Betrags zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 20, m. Anm. Heinrich Schürmann.

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