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Persönliche Eignung eines Betreuers

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.3.2019 - XII ZB 334/18

  1. Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 I BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation- auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.
  2. Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich daher auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten erstrecken.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 12.

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