Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.3.2019 - XII ZB 334/18
- Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 I BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation- auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.
- Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich daher auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten erstrecken.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 12.