Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren während Corona-Pandemie

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 4.11.2020 – XII ZB 220/20

1. Das Gericht darf sich bei seiner Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers nicht allein auf eine Befragung des Betroffenen stützen, die nicht mit der Gewinnung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks im Sinne einer unmittelbaren visuellen und akustischen Wahrnehmung des Betroffenen einhergeht; eine lediglich fernmündlich geführte Unterhaltung mit dem Betroffenen genügt daher den Anforderungen an eine „persönliche Anhörung“ im Sinne von § 278 I FamFG nicht.

2. Auch in den Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur unter den engen Voraussetzungen des § 278 IV i.V. mit § 34 II FamFG ausnahmsweise von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen nach Maßgabe von § 278 I FamFG abgesehen werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 14.10.2020 – XII ZB 235/20 –, zur Veröffentlichung bestimmt in FamRZ 2021, Heft 2, m. Anm. Grotkopp).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2021, Heft 2.

Zurück