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Persönliche Anhörung der Eltern bei einstweiliger Kindesunterbringung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 9.11.2022 – 7 UF 201/22

Bei der einstweiligen Anordnung nach § 331 FamFG sind die Eltern (anders als im Hauptsacheverfahren: § 167 IV FamFG) nicht persönlich anzuhören, denn § 331 FamFG regelt nur die Anhörung des Betroffenen und nicht der Eltern.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 8, m. Anm. Stephan Hammer.

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