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Ordnungsmittel wegen Kontaktaufnahmen außerhalb der geregelten Umgangszeiten

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 5.6.2023 – 6 WF 68/23

  1. Eine Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG wegen Kontaktaufnahmen außerhalb gerichtlich festgelegter Umgangszeiten setzt wegen des vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots voraus, dass sich die Untersagung einer solchen Kontaktaufnahme eindeutig aus dem Tenor der Umgangsregelung ergibt und von dem Hinweis gemäß § 89 II FamFG ausdrücklich erfasst ist.
  2. Dabei ist nicht danach zu unterscheiden, ob es sich um eine punktuelle Kontaktaufnahme oder die Durchführung eines nicht geregelten Übernachtungsumgangs handelt, denn jede Form der Kontaktaufnahme ist unabhängig von Art, Dauer und Betreuungsmodell als Umgang im Sinne des § 1684 BGB zu verstehen

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 17, m. Anm. Michael Giers.

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