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Online-Eheschließung in Utah/USA

- Entscheidungen Leitsätze

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 11.3.2025 – 29 K 101/24

  1. Bei einer Online-Eheschließung vor einem Reverend in Utah, USA, mittels Videoübertragung der Nupturienten aus Deutschland handelt es sich i.S. des Art. 13 IV S. 1 EGBGB um eine Ehe im Inland, die nur in der in Deutschland vorgeschriebenen Form geschlossen werden kann.
  2. Erkennt ein EU-Mitgliedstaat eine im Ausland geschlossene Ehe als wirksam an, trägt diese in sein nationales Personenstandsregister ein und stellt eine Eheurkunde aus, ist dieses Ehe-Anerkenntnis aufgrund der EU-Apostillenverordnung für deutsche Behörden bindend.
  3. Die Nachregistrierung der Ehe im Ausland kann eine nicht wirksam geschlossene Ehe nach § 1310 III Nr. 1 BGB heilen. (Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 12, m. Anm. Anna Gmehling.

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