- Entscheidungen Leitsätze
Landgericht Frankenthal, Urteil v. 12.5.2023 – 2 S 149/22
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann für einen gemeinsam angeschafften, im Miteigentum beider Parteien stehenden Hund eine Nutzungsregelung dahingehend getroffen werden, dass – auch unter Berücksichtigung von Tierwohlgründen - eine gleichberechtigte Teilhabe beider Miteigentümer an der Nutzung ihres Eigentums ermöglicht wird (hier: „Wechselmodell“ mit Übergabe des Hundes alle zwei Wochen).
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 22, m. Beitrag Felix Aiwanger.