- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.1.2023 – XIII ZB 90/22
- Zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nach § 14b I FamFG bei Beschwerdesachen von anwaltlichen berufsmäßigen Verfahrenspflegern in einem Freiheitsentziehungs- und Abschiebehaftsachenverfahren. (Leitsatz des Einsenders)
- Die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs trifft jeden Rechtsanwalt, auch wenn er im konkreten Verfahren nicht anwaltlich tätig wird. (Leitsatz der Redaktion)