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Nutzung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.6.2018 – XII ZB 601/17

  1. Das Betreuungsgericht hat im Rahmen der Anhörung des Betroffenen auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 269/16 -, FamRZ 2016, 2093 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
  2. Ist dem Betroffenen eine Äußerung zur Betreuerwahl im Zeitpunkt der gerichtlichen Anhörung nicht (mehr) möglich, muss das Gericht prüfen, ob außerhalb der Anhörung erfolgte Äußerungen des Betroffenen herangezogen werden können.
  3. Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 20.

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