Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.6.2018 – XII ZB 601/17
- Das Betreuungsgericht hat im Rahmen der Anhörung des Betroffenen auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 28.9.2016 – XII ZB 269/16 -, FamRZ 2016, 2093 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
- Ist dem Betroffenen eine Äußerung zur Betreuerwahl im Zeitpunkt der gerichtlichen Anhörung nicht (mehr) möglich, muss das Gericht prüfen, ob außerhalb der Anhörung erfolgte Äußerungen des Betroffenen herangezogen werden können.
- Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 20.