Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Notwendige Kosten weiterer Beteiligter

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.11.2024 – IV ZB 12/24

Wenn das Rechtsmittelgericht - hier im Nachlassverfahren - unter Anwendung von § 84 FamFG die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels insgesamt dem Beteiligten auferlegt, der es eingelegt hat, erfasst die Kostengrundentscheidung regelmäßig die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter im Sinne des § 80 S. 1 FamFG.

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