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Notvertretungsrecht von Ehegatten nach neuem Betreuungsrecht

- Entscheidungen Leitsätze

Amtsgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 15.1.2023 – 43 XVII 178/23 GEB

  1. Ein Verfahren auf Bestellung eines Betreuers im Wege einer einstweiligen Anordnung ist im Fall eines gemäß § 1358 BGB von Gesetzes wegen eintretenden vorrangigen Ehegattennotvertretungsrechts einzustellen.
  2. Da das Ehegattenvertretungsrecht unproblematisch durch die beiden "Parteien" (Ehegatten und Behandlungsseite) umgesetzt werden kann, bedarf es keines gerichtlichen Negativattestes.

(Leitsätze des Bearbeiters)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 6, m. Anm. Andreas Spickhoff.

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