- Entscheidungen Leitsätze
Amtsgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 15.1.2023 – 43 XVII 178/23 GEB
- Ein Verfahren auf Bestellung eines Betreuers im Wege einer einstweiligen Anordnung ist im Fall eines gemäß § 1358 BGB von Gesetzes wegen eintretenden vorrangigen Ehegattennotvertretungsrechts einzustellen.
- Da das Ehegattenvertretungsrecht unproblematisch durch die beiden "Parteien" (Ehegatten und Behandlungsseite) umgesetzt werden kann, bedarf es keines gerichtlichen Negativattestes.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 6, m. Anm. Andreas Spickhoff.