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Negativer Betreuerwunsch - Rechtsmittel nach Widerruf der Vorsorgevollmacht

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.2.2019 – XII ZB 405/18

  1. Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen, dessen Vorsorgevollmacht zuvor durch einen Betreuer widerrufen worden war (im Anschluss an Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 [m. Anm. Zimmermann], und v. 27.6.2018 - XII ZB 601/17 -FamRZ 2018, 1602 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).
  2. Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 12.12.2018 - XII ZB 387/18 -, FamRZ 2019, 466 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 8.

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