- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 16.1.2026 – 26 W 14/25
Art. 229 § 67 I S. 1 EGBGB eröffnet Ehegatten nach einem erklärten Widerruf des bisher geführten Ehenamens nicht die Möglichkeit, den Ehenamen neu zu bestimmen; auch eine analoge Anwendung der Vorschrift kommt nicht in Betracht.
(Leitsatz der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Fabian Wall.