Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Namensführung von Kindern bei nicht nachgewiesenem Namen eines Elternteils

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 1.10.2025 – XII ZB 503/23

Die Bestimmung des Geburtsnamens durch die sorgeberechtigten Eltern gemäß § 1617 I BGB kann sich auch dann auf den nicht nachgewiesenen Namen eines Elternteils richten, wenn die Namensführung des anderen Elternteils nachgewiesen ist. Der gewählte Name ist dann im Geburtenregister als Geburtsname des Kindes mit dem Zusatz „Namensführung nicht nachgewiesen“ einzutragen (Fortführung von Senatsbeschluss v. 3.2.2021 - XII ZB 391/19 -, FamRZ 2021, 831 [m. Anm. Schmitz] {FamRZ-digital | }).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Christiane von Bary.

Zurück