Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Namensführung nach britischem Recht („deed poll“)

- Entscheidungen Leitsätze

BGH, Beschluss v 5.2.2025 – XII ZB 251/23

Richtet sich die Namensführung eines Betroffenen nach seinem britischen Heimatrecht, kann auch ein von ihm im Vereinigten Königreich durch privatautonome Namensänderung unter Verwendung eines „Deed of Change of Name (Deed Poll)“ frei gewählter Nachname im Rahmen der registerrechtlichen Substitution den Rechtsbegriff des „Geburtsnamens“ im Sinne des deutschen Personenstandsrechts ausfüllen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 10, m. Anm. Christiane von Bary.

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