- Entscheidungen Leitsätze
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil v. 21.6.2022 – 4 A 79/21
Eine seelische Belastung aufgrund der Namensidentität mit einem bekannten Sprachassistenten kann im Einzelfall einen wichtigen Grund i. S. des § 3 I NÄG darstellen und eine Namensänderung rechtfertigen.