Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Namensänderung bei nicht rechtmäßig geführtem Namen

- Entscheidungen Leitsätze

EuGHMR, Entscheidung v. 17.1.2023 – Beschwerde Nr. 19475/20 u.a.

Ein zwar nicht rechtmäßig erworbener, von einer Person aber tatsächlich geführter Name unterfällt jedenfalls dann dem Schutz durch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK, wenn er über einen nicht unbedeutenden Zeitraum die Persönlichkeit des Trägers tatsächlich mitbestimmt hat und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt. Er kann dann gegen den Willen der namensführenden Person nur nach einer umfassenden Interessenabwägung geändert werden, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, ob der faktische Name über einen gewissen Zeitraum unbeanstandet geführt wurde.

(Leitsatz des Verfassers)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 8 (Bearbeitung und Anm. Jan Ole Flindt).

Zurück