Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Nachweis fehlender Leistungsfähigkeit

- Entscheidungen Leitsätze

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.5.2022 – 18 WF 20/22

Den Anforderungen an den Beleg der Einkünfte für die letzten zwölf Monate beim Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit gemäß § 252 IV FamFG kann genügt sein, wenn zwar nicht sämtliche Lohnabrechnungen des letzten Jahres vorgelegt werden, aber aus den übersandten Belegen sich der Jahresnettoverdienst ergibt. Die Unterlagen können auch – trotz fehlender Unterschrift – in einem Anhang per E-Mail übersandt werden, wenn das erstinstanzliche Gericht die Unterlagen ausdruckt und zur Akte nimmt.

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