Bundesgerichtshof, Beschluss v. 2.6.2016 – V ZB 3/14
Enthält ein
notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine
spezielle Verwirkungsklausel mit nicht eindeutigen Verhaltensanforderungen,
erfordert der Nachweis der Erbfolge in der Regel die Vorlage eines Erbscheins.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 23, m. Anm. Becker. Vorinstanz
war das OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 1143.