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Nachweis der Beachtung des Schuldnerschutzes im Titelumschreibungsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 8.5.2019 – XII ZB 560/16

Im vereinfachten Verfahren der Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 120 I FamFG i. V. mit § 727 ZPO muss die Beachtung der Schuldnerschutzvorschrift des § 33 II S. 3 SGBII nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden; es genügt die Versicherung des Leistungsträgers, von den Voraussetzungen für eine bestehende oder drohende sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit des Unterhaltsschuldners keine Kenntnis zu haben.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 14, m. Anm. Giers. Vorinstanz: OLG Dresden, FamRZ 2017, 740 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

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