- Entscheidungen Leitsätze
Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 27.1.2026 – 5 U 21/25
Geht der gegen den Sozialhilfeträger gerichtete Anspruch des Bewohners eines Pflegeheims nach dessen Tod gemäß § 19 VI SGBXII auf den Träger der Einrichtung über, muss dieser nach Treu und Glauben vorranging den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, bevor er das für die Pflege noch geschuldete Entgelt von dem Erben des Bewohners verlangt.