Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.3.2018 – XII ZB 503/17
Ist in einem Betreuungsverfahren der Betroffene in erster Instanz verfahrensfehlerhaft nur im Wege der Rechtshilfe angehört worden, hat das Beschwerdegericht auch bei einem auf die Auswahl des Betreuers beschränkten Rechtsmittel die persönliche Anhörung nachzuholen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 11.