BGH, Beschluss v. 29.11.2017 - XII ZB 459/16
- Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater - und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 6.9.2017 – XII ZB 660/14 -, FamRZ 2017, 1855 [m. Anm. Wapler]).
- Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 4.