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Vaterstellung einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen

- Entscheidungen

BGH, Beschluss v. 29.11.2017 - XII ZB 459/16

  1. Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater - und nicht die Mutterstellung erlangen (Fortführung des Senatsbeschlusses v. 6.9.2017 – XII ZB 660/14 -, [m. Anm. Wapler]).
  2. Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 4.

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