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Mitteilungen der Betreuungsbehörde bei Zweifel an Betreuereignung

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 29.9.2022 – 11 U 158/21

  1. § 7 BtBG erlaubt der Betreuungsbehörde, Betreuungsgerichten Umstände mitzuteilen, die aus Sicht der Behörde Zweifel an der Eignung einer Betreuerin und erhebliche Gefahren für das Wohl von Betreuten begründen können, solange die zugrundeliegende Prognoseentscheidung vertretbar ist.
  2. Es ist nicht rechtsfehlerhaft, bei der Ermessensentscheidung, ob diese Umstände mitgeteilt werden, das Interesse am Schutz der Betreuten höher als das Berufsausübungsinteresse der Betreuerin zu gewichten.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 5, m. Anm. Dieter Schwab.

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