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Miteigentumsüberlassung von Grundstücken an Minderjährige

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 18.4.2024 – V ZB 51/23

  1. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist lediglich rechtlich vorteilhaft i.S. von § 107 BGB.
  2. Möchte ein Elternteil einen Miteigentumsanteil an einem ihm gehörenden - weder vermieteten noch verpachteten - Grundstück auf sein minderjähriges Kind übertragen, muss die von den Eltern des Minderjährigen in dessen Namen erklärte Auflassung nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss v. 25.11.2004 - V ZB 13/04 -, BGHZ 161, 170 = FamRZ 2005, 359 {FamRZ-digital | }).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 14, m. Anm. Benjamin Lorenz.

 

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