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Mehrbedarf bei Wechselmodell

- Entscheidungen Leitsätze

Bundessozialgericht, Urteil v. 11.7.2019 - B 14 AS 23/18 R

Bei der abwechselnden Betreuung minderjähriger Kinder nach dem familienrechtlichen Wechselmodell ist in die Bemessung existenzsichernder Leistungen nach dem SGBII neben den anteiligen Unterkunftskosten der Kinder unabhängig von ihrem Alter ein hälftiger Mehrbedarf bei Alleinerziehung einzustellen.

(Leitsatz der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 5, m. Anm. Schürmann.

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