OLG Brandenburg entschied bereits im März über Beziehung der 14-Jährigen zum Onkel
Bereits im März 2016 erlaubte das OLG Brandenburg einem 14 Jahre alten Mädchen eine Liebesbeziehung mit ihrem 47 Jahre alten Onkel. Das Urteil veröffentlichte die FamRZ mit einer Anmerkung in Heft 15, 2016. Verschiedene Medien greifen es nun im Rahmen der aktuellen Debatte um Kinderehen wieder auf.
Entscheidung des OLG Brandenburg lag bereits im März vor
Schon im Frühjahr 2015 sorgte die Beziehung zwischen einem 14-jährigen Mädchen – Josephine – und ihrem 32 Jahre älteren Onkel für Schlagzeilen. Die Minderjährige hatte sich mit dem angeheirateten Verwandten nach Südfrankreich „abgesetzt“; das Amtsgericht Oranienburg verbot daraufhin dem Onkel auf Antrag der Eltern, Kontakt mit Josephine herzustellen. Es läge eine Kindeswohlgefährdung vor, der nur durch die getroffenen Schutzmaßnahmen wirksam zu begegnen sei.
Gegen diese Entscheidung legten Josephine und ihr Onkel selbst Beschwerde ein – mit Erfolg: Am 24. März 2016 entschied das OLG Brandenburg, dass die beiden eine Beziehung führen dürften. Gerade das Verbot der Liaison würde nämlich das Wohl des Kindes gefährden. Das komplette Urteil veröffentlichte die FamRZ bereits in Heft 15, 2016, mit einer ausführlichen Anmerkung von Prof. Dr. Birgit Hoffmann (Mannheim). Medien wie der Spiegel berichten erst jetzt über die Entscheidung; Anlass ist die aktuelle Debatte um Kinderehen.