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Krankenversicherungsbeiträge bei Bezug von Erziehungsgeld

- Entscheidungen Leitsätze

Bundessozialgericht, Urteil v. 25.3.2025 – B 12 KR 2/23 R

  1. Das im Rahmen der Vollzeitpflege an die Pflegeperson nach § 39 SGBVIII gezahlte Erziehungsgeld gehört nicht zu den nach § 240 SGBV beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern die Grenze zur Erwerbstätigkeit nicht überschritten wird. (Leitsatz des Einsenders)
  2. Dem Erziehungsgeld kommt bei solchen Pflegeverhältnissen eine wesentliche Anreiz- und Anerkennungsfunktion zu, die es bei der gebotenen Zusammenschau der gesetzgeberischen Wertungen gebietet, es wie das Pflegegeld nach § 37 I SGBXI von der Beitragspflicht auszunehmen.
  3. Die nach der Rechtsprechung des BGH vorzunehmende Anrechnung des Erziehungsgeldes als Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe steht dem nicht entgegen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Heinrich Schürmann.

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