- Entscheidungen Leitsätze
Bundessozialgericht, Urteil v. 25.3.2025 – B 12 KR 2/23 R
- Das im Rahmen der Vollzeitpflege an die Pflegeperson nach § 39 SGBVIII gezahlte Erziehungsgeld gehört nicht zu den nach § 240 SGBV beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern die Grenze zur Erwerbstätigkeit nicht überschritten wird. (Leitsatz des Einsenders)
- Dem Erziehungsgeld kommt bei solchen Pflegeverhältnissen eine wesentliche Anreiz- und Anerkennungsfunktion zu, die es bei der gebotenen Zusammenschau der gesetzgeberischen Wertungen gebietet, es wie das Pflegegeld nach § 37 I SGBXI von der Beitragspflicht auszunehmen.
- Die nach der Rechtsprechung des BGH vorzunehmende Anrechnung des Erziehungsgeldes als Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe steht dem nicht entgegen.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026, m. Anm. Heinrich Schürmann.