Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kostentragung im Kindesunterhaltsverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfgassungsgericht, Beschluss v. 13.10.2022 – 1 BvR 1019/22

  1. Beabsichtigt das Gericht, einem Dritten als Veranlasser des Verfahrens die Prozesskosten aufzuerlegen, hat es ihm zuvor dazu rechtliches Gehör zu gewähren.
  2. Betrifft ein behaupteter Verfahrensverstoß nur die Kostenentscheidung, kann diese selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden.

(Leitsätze der Redaktion)

Zurück