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Kostenentscheidung nach Erledigterklärung des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.3.2021 - XII ZB 102/20

Erklären die Beteiligten das Verfahren nach § 57 AUG auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels in der Rechtsbeschwerdeinstanz deshalb in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, weil zwischenzeitlich der ausländische Unterhaltstitel aufgehoben worden ist, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinn von § 243 FamFG i.V. mit § 2 AUG, dem Antragsteller (Titelgläubiger) die Kosten des gesamten Vollstreckbarerklärungsverfahrens aufzuerlegen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint in FamRZ 2021, Heft 12, m. Anm. Eichel.

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