- Entscheidungen Leitsätze
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 29.1.2025 – IV ZB 2/24
Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist - sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt - regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter zu entnehmen.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 8. Vorinstanz: OLG Düsseldorf, FamRZ 2025, 293 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}.