- Entscheidungen Leitsätze
Bundessozialgericht, Urteil v. 8.5.2019 – B 14 AS 13/18 R
- Soweit keine Lernmittelfreiheit besteht, ist der Aufwand für Schulbücher im Regelbedarf nicht ausreichend berücksichtigt.
- Kosten für Schulbücher, die selbst beschafft werden müssen, sind gemäß der Härtefallregelung des § 21 VI SGBII als Mehrbedarf vom Jobcenter zu übernehmen.
- Bei der durch Bundesgesetz gewährleisteten Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs steht die Kultushoheit der Länder dieser Beurteilung nicht entgegen.
(Leitsätze des Einsenders)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ mit einer Anmerkung von Schürmann.