Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kosten für Schulbücher als Mehrbedarf

- Entscheidungen Leitsätze

Bundessozialgericht, Urteil v. 8.5.2019 – B 14 AS 13/18 R

  1. Soweit keine Lernmittelfreiheit besteht, ist der Aufwand für Schulbücher im Regelbedarf nicht ausreichend berücksichtigt.
  2. Kosten für Schulbücher, die selbst beschafft werden müssen, sind gemäß der Härtefallregelung des § 21 VI SGBII als Mehrbedarf vom Jobcenter zu übernehmen.
  3. Bei der durch Bundesgesetz gewährleisteten Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs steht die Kultushoheit der Länder dieser Beurteilung nicht entgegen.

(Leitsätze des Einsenders)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung erscheint demnächst in der FamRZ mit einer Anmerkung von Schürmann.

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