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Kontaktverbot mit Elternteil außerhalb geregelten Umgangs

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Beschluss v. 3.2.2026 – 6 UF 277/25

  1. Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb des familiengerichtlich geregelten Kindesumgangs mit einem Elternteil ist § 1684 III S. 1 BGB und nicht § 1684 IV S. 2 BGB.
  2. Es genügt daher, dass das Verbot, Kontakt zu dem Kind außerhalb der gerichtlich geregelten Umgangszeiten aufzunehmen, dem Kindeswohl dienlich ist.

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