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Kontaktverbot gegenüber nicht sorgeberechtigtem Elternteil

- Entscheidungen Leitsätze

OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.10.2023 – 6 UF 151/23

  1. Ein Kontaktaufnahmeverbot in Bezug auf ein Kind kann gegen einen nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht auf § 1666 III und IV BGB gestützt werden, sondern darüber ist in einem Umgangsverfahren nach Maßgabe von § 1684 IV BGB zu entscheiden.
  2. Existiert bereits eine formell rechtskräftige Entscheidung zu einem Umgangsausschluss, so hat das Amtsgericht im Wege einer Abänderung nach § 1696 II BGB jedenfalls dann selbst über ein darüber hinaus gehendes Kontaktaufnahmeverbot zu entscheiden, wenn in der ursprünglichen Umgangsentscheidung ein Warnhinweis nach § 89 II FamFG nicht erteilt worden ist.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2024, Heft 2, m. Anm. Stephan Hammer.

 

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