Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Konkludent gestellter Wiedereinsetzungsantrag

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.6.2019 – XII ZB 432/18

Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht nicht ausdrücklich gestellt zu werden; er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein, wobei es ausreicht, dass in diesem Schriftsatz konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmitteleinlegungs-oder Rechtsmittelbegründungsschrift fortsetzen zu wollen (im Anschluss an BGHZ 63, 389 =NJW1975, 928).

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