Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Kindesunterhalt und Wechselmodell

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 30.9.2021 – 20 UF 421/21

  1. Zu den Voraussetzungen zur Annahme eines (hier nicht vorliegenden) paritätischen unterhaltsrechtlichen Wechselmodells.
  2. Die nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2014, 917 Rz.14 f.) maßgeblichen Voraussetzungen für ein paritätisches Wechselmodell liegen nicht vor, wenn das gemeinsam betreute Kind von einem Elternteil mit einem zeitlichen Anteil von 45 % betreut wird. Denn bei einer tatsächlich vorliegenden 6:8-Verteilung besteht jedenfalls dann ein (noch) feststellbarer Schwerpunkt i. S. der Rechtsprechung des BGH bei einem Elternteil, wenn einzelfallbezogen keine Besonderheiten gegeben sind.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2022, Heft 1, m. Anm. Borth.

Zurück