- Entscheidungen Leitsätze
EuGHMR, Urteil v. 16.12.2025 – Beschwerde Nr. 42758/23
- Wird die Rückführung eines Kindes nach dem HKiEntÜ angeordnet, nachdem diesem im Staat des aktuellen Aufenthalts ein vom Asylrecht des entführenden Elternteils abgeleitetes Asylrecht gewährt worden ist, verstößt dies nicht gegen Art. 8 EMRK, sofern das Gericht sorgfältig und gut begründet prüft, ob für das Kind im Herkunftsstaat eine Gefahr i.S. des Art. 13 I lit. b HKiEntÜ vorliegt.
- Dies gilt auch dann, wenn die Rückführungsentscheidung nicht gesondert auf die Risiken eingeht, die sich für das Kind aus dem Umstand der erfolgten Asylgewährung selbst ergeben.
(Leitsätze der Redaktion)
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird demnächst veröffentlicht in FamRZ 2026 (Zusammenfassung m. Anm. Martina Erb-Klünemann.