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Kindesentführung: Einstweilige Anordnung in Rückführungsfällen

- Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.7.2016 – 1 BvQ 27/16

1. Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 I BVerfGG, mit der die Vollziehung einer Rückführungsentscheidung nach dem HKÜ vorläufig ausgesetzt werden soll.

2. Bei der zu treffenden Folgenabwägung kann der Zweck des HKÜ nicht unberücksichtigt bleiben, das widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat verbrachte Kind möglichst schnell rückzuführen.

3. Das BVerfG sieht daher in Rückführungsfällen in der Regel von dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2016, Heft 18.

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