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Kindesanhörung im Beschwerdeverfahren

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 27.7.2023 – 18 UF 233/22

  1. § 68 V Nr. 1 FamFG steht dem Absehen von einer erneuten Anhörung der Eltern auch in einem Verfahren nach § 1666 BGB nicht entgegen, wenn das Beschwerdegericht nicht in der Sache entscheidet (hier: Wegfall der internationalen Zuständigkeit im Beschwerdeverfahren).
  2. Die Regelung in § 68 III S. 1 i.V. mit § 159 II S. 1 Nr. 3, S. 2 FamFG über die verpflichtende persönliche Anhörung des Kindes in Beschwerdeverfahren nach § 1666 BGB ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Kind nicht anzuhören ist, wenn die internationale Zuständigkeit während des Beschwerdeverfahrens entfällt.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 22, m. Anm. Peter Gottwald.

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