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Kindesanhörung durch ersuchten Richter in Abwesenheit der Verfahrensbeiständin

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 13.5.2020 – 1 BvR 663/19

1. Die Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Art und des Umfangs der Sachverhaltsermittlung liegen im Zuständigkeitsbereich der Fachgerichte.

2. Auch eine Übertragung der Kindesanhörung im Beschwerdeverfahren auf den ersuchten Richter in Abwesenheit der Verfahrensbeiständin ist zulässig, soweit das erkennende Gericht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften diese Anhörung für geeignet hält, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2020, Heft 19.

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