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Kindesanhörung bei unbekanntem Aufenthalt im Ausland

- Entscheidungen Leitsätze

Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss v. 29.11.2024 – 15 WF 249/24

  1. Die Weigerung eines sich im Ausland befindenden Elternteils, mit dem Kind nach Deutschland zu reisen, um eine persönliche Anhörung des Kindes und des Elternteils sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermöglichen, rechtfertigt keine Aussetzung des Verfahrens.
  2. Der Auslandsaufenthalt eines Kindes stellt dann einen schwerwiegenden Grund für das Absehen von einer Kindesanhörung dar, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder aufgrund tatsächlicher und/oder rechtlicher Verhältnisse vor Ort auf absehbare Zeit keine Durchführung eines Anhörungstermins möglich ist.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2025, Heft 5, m. Anm. Andreas Botthof.

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