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Kindergeld im Rahmen der PKH

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.12.2016 – XII ZB 207/15

Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts auch nach der zum 1.1.2008 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (Anschluss an Senatsbeschluss v. 26.1.2005 – XII ZB 234/03 -, FamRZ 2005, 605).

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2017, Heft 8, m. Anm. Christl.

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