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Kenntnis des Kindes von leiblicher Abstammung

- Entscheidungen Leitsätze

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Beschluss v. 28.11.2022 – 415c F 15/19

  1. Eine Stiefkindadoption dient nicht dem Wohl des 10-jährigen Kindes, wenn es nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der Annehmende nicht sein leiblicher Vater ist.
  2. Der Wille des Kindes ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Ohne von ihrer Abstammung zu wissen, ist dem Kind eine eigene Willensäußerung dazu, ob es von dem Annehmenden angenommen werden möchte, nicht möglich.
  3. Eine gerichtliche Anhörung, die dem Kind den eigentlichen Anlass und Gegenstand des Verfahrens verschleiert und verheimlicht, wird der gebotenen angemessenen Beteiligung des Kindes nicht gerecht.

(Leitsätze der Redaktion)

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2023, Heft 6, m. Anm. Andreas Botthof.

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