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Keine Rückforderung verschenkter Immobilie bei Nießbrauchsvorbehalt

- Entscheidungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.2.2019 – XII ZB 364/18

Verschenkt der zum Elternunterhalt Verpflichtete eine selbst genutzte, unterhaltsrechtlich als Vermögen nicht einsetzbare Eigentumswohnung und behält er sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vor, so kann sich seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht durch einen Rückforderungsanspruch nach §528 I BGB erhöhen.

Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2019, Heft 9, m. Anm. Seiler. Vorinstanz: OLG Hamm, FamRZ 2019, 531 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris).

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