Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.10.2018 – XII ZB 231/18
- Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.
- Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.
Anm. d. Red.: Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2018, Heft 24, m. Anm. Coester-Waltjen. Vorinstanz war das OLG Dresden, FamRZ 2018, 1165 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris). Die Entscheidung ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.