Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Keine Kontrollbetreuung gegen den freien Willen

- Entscheidungen Leitsätze

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 5.6.2019 – XII ZB 58/19

  1. Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Dann hat das Beschwerdegericht diesen Mangel durch die Übersendung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen anschließende erneute Anhörung zu beheben (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 6.2.2019 - XII ZB 504/18 -, MDR 2019, 498).
  2. Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 III BGB) kann gemäß § 1896 Ia BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 7.3.2018 - XII ZB 540/17 -, FamRZ 2018, 848 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}).

Zurück